Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Recht. Im Individualarbeitsrecht beraten und vertreten wir Sie zum Thema Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Probezeit, Kündigung, Abmahnung, Abfindungszahlungen nach Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses, Urlaub und Arbeitszeugnis sowohl aus Arbeitnehmer- als auch aus Arbeitgebersicht.