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FAQ

Wie kann ich mannheim.law mit der Rechtsvertretung beauftragen?

Prinzipiell muss vor der Aufnahme einer Tätigkeit eine Bevollmächtigung erfolgen. Das Vollmachtsformular erhalten Sie von uns persönlich, wir schicken es aber auch gerne zu. Wenn Sie jedoch bereits die moderne Technik nutzen wollen, können Sie von unserer Internet-Seite unter Service Download die betreffende Vollmacht runterladen und diese unterschrieben uns zukommen lassen.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Wie verhält es sich damit?

Auch hier bedarf es zunächst einer Bevollmächtigung. Übergeben Sie uns zusammen mit der unterschriebenen Vollmacht eine Kopie Ihres Versicherungsscheins. Wir setzen uns umgehend mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung, um eine Kostendeckungszusage einzuholen. Diese wird in aller Regel erteilt, sofern kein vertragsmäßiger Ausschluss Ihrer Rechtsstreitigkeit vorliegt.

Was kostet mich eine Rechtsvertretung?

Die Kosten einer ersten Beratung, auch telefonisch, entnehmen Sie bitte der Tabelle weiter unten. In gerichtlichen Auseinandersetzungen richten sich die Gebühren des Anwalts nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) in Abhängigkeit vom Streitwert. Der Grundsatz lautet: Wer verliert, zahlt. Je größer die Chancen, den Rechtsstreit zu gewinnen, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, an den Kosten beteiligt zu werden. Ausnahmen gelten in besonderen Verfahrensarten, z.B. arbeitsrechtliche Streitigkeiten in der 1. Instanz oder familiengerichtliche Streitigkeiten, bei denen es keinen Kostenersatzanspruch gibt. Jedoch kann ein verlorener Rechtsstreit auch kostenlos ausgehen, wenn Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sogar staatliche Unterstützung im Rahmen von Beratungs- und Prozesskostenhilfe gewährt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, das Honorar für die außergerichtliche Beratung frei zu vereinbaren, beispielsweise in Form einer Pauschalvergütung oder einer Vergütung nach Zeitaufwand. Weitere Einzelheiten zu den Kosten und Gebühren erläutern wir Ihnen gerne auch persönlich. Sprechen Sie uns an.

Die anwaltliche Erstberatung umfasst ein erstes Beratungsgespräch. Dort werden Ihre Fragen mündlich beantwortet und weitere Maßnahmen vorgeschlagen. Für die Erstberatung wird ein Zeitaufwand von bis zu 30 Minuten angesetzt. Sollte es zu einer weitergehenden Beauftragung kommen, wird die Erstberatungsgebühr (derzeit € 226,10 inkl. MwSt.) auf die später anfallenden Gebühren angerechnet.

Hinweis: Gemäß § 34 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beträgt die Gebühr für ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch eines Verbrauchers höchstens € 190,00 netto (€ 226,10 inkl. MwSt.)

Bei Vertretung vor Gericht muss aufgrund der gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) nach ganz bestimmten Gebührensätzen abgerechnet werden.

Im Übrigen stehen wir Ihnen auch für Vertragsentwürfe, AGB, Gutachten, außergerichtliche Verhandlungen und Einigungsversuche mit Dritten zur Verfügung. Dabei legen wir folgendes Zeithonorar zugrunde: Pro Minute ab € 4,80 (€ 5,71 € inkl. MwSt.)

Auch eine Pauschalabrechung unserer Tätigkeit ist möglich. Der konkrete Preis richtet sich nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Angelegenheit sowie nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Mandanten. Bitte sprechen Sie uns an.