Azize Ekinci, LL.M.

Azize Ekinci, LL.M.

Rechtsanwältin
Master of Laws (Urheber- und Medienrecht Mainz)

VITA

Rechtsanwältin Azize Ekinci, LL.M., geboren am 16.01.1980 in Bensheim/Bergstr., studierte Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen absolvierte sie im Jahr 2009 den Masterstudiengang Master of Laws im Urheber- und Medienrecht an der Universität Mainz. Von 2006 bis 2011 war sie in der Kanzlei Bohm & Geiß, aus der die Rechtsanwaltskanzlei Geiß hervorgegangen ist, tätig, seit 2012 ist sie Partnerin.

  • Lehrbeauftragte für Wirtschaftsrecht an der Hochschule der Wirtschaft für Management (HdWM) in Mannheim
  • Dozentin für Rechtslehre beim Institut für Managementlehre, Lehrgebiete Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Wettbewerbsrecht
  • Vortragsreihe im Türkischen Handels- und Vertragsrecht beim Interkulturellen Bildungszentrum Mannheim (Ikubiz)
  • Seminare und Vortragsreihen zum Wettbewerbs- und Arbeitsrecht
  • Urheberrecht
  • Medienrecht
  • türkisches Medienrecht
  • Vertragsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Äußerungs- und Persönlichkeitsrecht
  • Internetrecht
  • Online-Piraterie
  • Werberecht
  • Designrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Markenrecht, Titelschutz, Namensrecht, Firmenrecht, Domains
  • Recht der Verwertungsgesellschaften, insbesondere GEMA und GVL
  • Prozessführung und Zwangsvollstreckung
  • Anerkennungsverfahren in der Türkei (z.B. Scheidungsurteile oder vollstreckbare Urteile aus Deutschland in der Türkei anerkennen und vollstrecken)
  • Forderungseinzug und -vollstreckungsverfahren aus der Türkei in Deutschland

Rechtsanwältin Azize Ekinci arbeitet eng mit der überörtlich agierende Rechtsanwaltskanzlei KocaErsöz zusammen. 

Dies bietet insbesondere im Bereich des Scheidungsrechts erhebliche Vorteile, da bei Ehescheidungen von türkischen Staatsbürgern in Deutschland das in Deutschland ergangene Scheidungsurteil in der Türkei anerkannt werden muss, damit es auch in der Türkei Wirksamkeit entfaltet. 

Das Anerkennungsverfahren ist vergleichbar mit einem Klageverfahren in Deutschland, so dass die gerichtlichen Zustellungen an die Parteien erfolgen müssen. Deshalb ist es wichtig, dass beide Parteien in der Türkei über eine Zustellungsadresse verfügen oder aber einen Anwalt beauftragt haben.

Ansonsten dauert das Verfahren sehr lange, da eine Zustellung ins Ausland mehrere Monate dauern kann. Schließlich ist es vorteilhaft, wenn beide Parteien in der Türkei jeweils einen Rechtsanwalt bevollmächtigen. 

Für unsere Mandanten bietet die Zusammenarbeit mit der Kanzlei KocaErsöz den Vorteil, dass die Kollegen von Deutschland aus mit der Durchführung des Anerkennungsverfahrens in der Türkei beauftragt werden kann, ohne dass der Mandant selbst bei Gericht erscheinen muss.

Zudem ist die Kanzlei spezialisiert auf das türkische Handels- und Gesellschaftsrecht und bietet potenziellen ausländischen Investoren Rechtsberatung im Bereich des türkischen Wirtschafts- und Steuerrechts zu Anlage- und Investitionsmöglichkeiten in der Türkei. Im internationalen Bereich unterstützen Sie die Anwälte der Kanzlei KocaErsöz beim Thema Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Urteilen, der Beratung für rechtliche Fragen von Ausländern, der Unternehmensgründung sowie der Fusion und Auflösung von ausländischen Gesellschaften.

Ein weiteres Tätigkeitsgebiet ist die Beantragung der Verrentung türkischer und ehemals türkischer Staatsbürger in der Türkei. Hier übernimmt die Kanzlei KocaErsöz die gesamte vorgerichtliche und gerichtliche Korrespondenz mit Behörden und Gerichten und prüft sowohl für die in Deutschland lebenden türkischen Staatsbürger als für auch solche, die die türkische Staatsbürgerschaft abgegeben haben, ob und inwieweit sie vom türkischen Rentensystem profitieren können.

 

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