Die Strafverteidigung.
Eine Verteidigungsstrategie, die das bestmögliche
Ergebnis für Sie erzielt.

Strafrecht.

Schon im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist es sinnvoll, einen Strafverteidiger hinzuzuziehen. Erst nach der durch den Verteidiger eingeholten Akteneinsicht kann eine sinnvolle Verteidigungsstrategie erarbeitet werden. Das bedeutet für den Verteidiger, frühzeitig Akteneinsicht zu nehmen, den Stand und das Ergebnis der Ermittlungen mit dem Mandanten zu besprechen und, je nach Sachlage, Kontakt mit den Ermittlungsbehörden, meist der Staatsanwaltschaft, aufzunehmen. Wir erarbeiten eine Verteidigungsstrategie, die das nach Sach- und Beweislage bestmögliche Ergebnis für Sie erzielen kann.
Menü