Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Urheberrechts wie etwa Schutzfähigkeit von Werken, den Prioritätsnachweis durch Hinterlegung von Werken, die Eintragung von Werken in die Urheberrolle des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) und begleiten den Schutz des Werkes z.B. durch den Marken- oder Gebrauchsmusterschutz. Selbstverständlich erstellen und prüfen wir auch entsprechende Lizenz-, Verlags- und Nutzungsverträge.
Im Bereich des Verlagsrechts und des Medienrechts reicht die Betreuung von der Schöpfung des Werkes über die vertragliche Verwertung, den Schutz des Künstlers oder Rechteinhabers gegen Eingriffe in das Werk bis zum Schutz postmortaler Rechte für die Erben des Künstlers.